Solarium ab 18 – Sonnenstudio-Verbot für Jugendliche wird Gesetz

Nach einen Beschluss des deutschen Bundestags im März 2009 wird in Kürze Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren die Benutzung von Solarien verboten sein.

Der bisherige Gesetzesentwurf sagt

„Die Benutzung von Anlagen zur Bestrahlung der Haut mit künstlicher ultravioletter Strahlung in Sonnenstudios, ähnlichen Einrichtungen oder sonst öffentlich zugänglichen Räumen darf Minderjährigen nicht gestattet werden“.

Dieses schon seit längerem in der Diskussion befindlichen Vorschlag werden im wesentlichen gesundheitliche Aspekte zu Gute gehalten. Aufgrund der im Zusammenhang mit exzessiven Sonnenbädern im Solarium verbundenen Gesundheitsrisiken insbesondere aufgrund der Intensität der UV-Strahlungen sieht sich die Politik gezwungen Kinder und Jugendliche vor den bestehenden Gefahren zu schützen.

Der Gesetzesentwurf wird im Wesentlichen auch von Seiten der Sonnenstudiobetreiber unterstützt, die teilweise schon zum jetzigen Zeitpunkt von sich aus minderjährigen Besuchern mit einem Alter von unter 18 Jahren den Zutritt nicht gestatten.

Gegen den Entwurf spricht nach Ansicht einiger Experten, dass der Besuch im Solarium Minderjährigen auch dann untersagt wäre, wenn ein Sonnenbad aus medizinischen Gründen sinnvoll ist.

Betreibern von Solarien, die der Auflage nicht nachkommen und Besuchern unter 18 Jahren die Benutzung der Sonnenbänke gestatten droht nach dem Gesetzesentwurf ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.